Es ist gängige Praxis: Eine Bank verlangt als Bedingung für ein Darlehen, dass der Ehepartner ebenfalls unterschreibt und haftet. Heikel wird es, wenn das Darlehen platzt und sich der bürgende Partner als mittellos erweist. Der Bundesgerichtshof hat kürzlich die überforderte Frau eines Kreditnehmers in Schutz genommen und entschieden, dass die Bank sittenwidrig gehandelt habe. Dennoch ist zu warnen: Wer nur bürgt, um den Ehefrieden zu wahren, geht ein hohes Risiko ein.
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