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Patchworkfamilien prägen das Familienbild des 21. Jahrhunderts längst mit. Doch viele Familien sind sich nicht bewusst, wie viel Streit sich beim Thema Erben entzünden kann. Das Erbrecht hat die klassische Familie im Blick, nicht aber den neuen Partner oder seine Stiefkinder, die genauso zur Familie zählen und auch am Erbe teilhaben sollen. Hier erfahren Sie, wie mit welchen Möglichkeiten die Erbfolge in der Patchworkfamilie bestimmt werden kann.

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Testament bei Trennung und Scheidung

Vielen scheidungswilligen Paaren ist nicht bewusst, dass trotz einer Trennung der Ehegatte gemäß Erbfolge Erbe ist. Solange die Voraussetzungen für eine Scheidung nicht erfüllt sind und kein Scheidungsantrag gestellt oder dem Scheidungsantrag des Ehepartners zugestimmt wurde, kann der jeweils andere Partner während der Trennungszeit Miterbe oder gar Alleinerbe werden. Getrennte erfahren hier, wie sie ihr Testament bei Trennung und Scheidung gestalten können.

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Mein Kind, dein Kind, unser Kind?

Für homosexuelle Paare oder Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bietet die moderne Fortpflanzungsmedizin mit Samen-, Eizell- und Embryonenspende eine Vielzahl an Möglichkeiten. Was medizinisch möglich ist, ist aber nicht immer rechtlich umsetzbar.

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Schwerwiegende Streitigkeiten oder das Gefühl von seinen Kindern im Alter vernachlässigt zu werden, lässt bei manchen Menschen den Wunsch aufkommen, einzelne Nachkommen vom Erbe auszuschließen. Was für den gesetzlichen Erbanteil möglich ist, lässt sich für den Pflichtanteil beim Erbe nur in Ausnahmesituationen durchsetzen. Sollte ein Erbe an seinem Pflichtteil nicht interessiert sein, kann ein notarieller Pflichtteilsverzichtvertrag weiterhelfen, um den verbleibenden Elternteil abzusichern.

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In Zeiten von Dauerniedrigzinsen stellen Immobilien oftmals eine begehrte Form der Geldanlage dar. Wer eine vermietete Immobilie kauft, denkt in erster Linie an die Finanzierung und steuerliche Aspekte. Verkäufer und Käufer übersehen aber leicht wichtige Besonderheiten.

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