Bleiben Sie informiert über aktuelle Entscheidungen und interessante Themen.

Für bestimmte Rechtsgeschäfte schreibt der Gesetzgeber vor, dass diese zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedürfen. Hierzu gehören zum Beispiel Immobilienkaufverträge, Eheverträge und Erbverträge. Der Gang zum Notar ist damit unumgänglich. Doch welche Aufgaben übernimmt der Notar genau? Die Meinung, die Tätigkeit des Notars beschränke sich auf das Verlesen des Vertrags, ist nach wie vor verbreitet. Dabei gehen die Leistungen und Pflichten des Notars weit darüber hinaus.

Weiterlesen

Das Vermögen der deutschen Haushalte wächst stetig. Im Jahr 2014 lag das Geldvermögen laut Bundesbank bei rund 5,2 Billionen Euro. Gegenüber dem Jahr 2004 bedeutet dies eine Zunahme von mehr als 1,2 Billionen Euro. Damit gewinnen auch Vermögensübertragungen in Form von Erbschaften zunehmend an Bedeutung. Doch auf den Erbfall sind nur die wenigsten vorbereitet, wie eine repräsentative Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Deutschen Bank ergeben hat.

Weiterlesen

In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof zu den Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht Stellung bezogen. In der Entscheidung ging es um eine Vollmacht zur Vertretung in Fragen der medizinischen Behandlung und Versorgung bei der Entscheidung über den Abbruch von lebensverlängernden Maßnahmen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für eine wirksame Bevollmächtigung dem Vollmachtgeber in Gesundheitsfragen die möglichen weitreichenden Konsequenzen der Vollmacht und damit auch...

Weiterlesen

Die europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) ist auf alle Erbfälle seit dem 17. August 2015 anwendbar. Sie regelt in erster Linie, welches Recht auf Erbfälle in den EU-Mitliedstaaten zur Anwendung kommt. Auch wenn das Gesellschaftsrecht vom Anwendungsbereich der EU-ErbVO ausgenommen ist, sind die bestehenden Schnittstellen zum Gesellschaftsrecht von großer praktischer Relevanz.

 

Weiterlesen

Unter Paaren ist die Auffassung weit verbreitet, die Vereinbarung der Gütertrennung in einem Ehevertrag sei notwendig, um nicht für die Schulden des anderen aufkommen zu müssen. Dem liegt der Irrtum zugrunde, dass es durch die Eheschließung zu einer Vermögensvermischung und einer automatischen Haftung für die Schulden des Ehegatten kommt.

Weiterlesen

Kontaktieren Sie uns

Dr. Karl Schindeldecker
Posthof 6
53783 Eitorf
Tel. 02243 8805-0
Fax 02243 82090
info@notar-schindeldecker.de


Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.30 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr

Dr. Karl Schindeldecker
Notar
Tel. 02243 8805-0
Fax 02243 82090
info@notar-schindeldecker.de
Posthof 6
53783 Eitorf
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.30 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr
Amtsbereich des Notars: Hennef, Siegburg, Sankt Augustin, Troisdorf, Lohmar und Niederkassel sowie die Gemeinden Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth