Eigenhändiges oder notarielles Testament? Diese Frage stellt sich jedem, der seine letztwillige Verfügung zu Papier bringen möchte. Der Gesetzgeber hat grundsätzlich beide Möglichkeiten eröffnet. Auf den ersten Blick erscheint die eigenhändige Errichtung verlockend: das Testament ist schnell verfasst und besondere Kosten sind nicht ersichtlich. „Dieser Gedanke greift jedoch in vielen Fällen zu kurz.
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