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Am 31. März trat das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien in Kraft. Damit besteht nun auch in Patchworkfamilien ohne Trauschein die Möglichkeit, die Kinder des Partners zu adoptieren.

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Oft wollen Erblasser einzelnen Personen bestimmte Vermögensgegenstände zuwenden. Bei der testamentarischen Umsetzung dieses Wunsches lauern jedoch zahlreiche Fallstricke.

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Auch in Zeiten des Coronavirus bleibt der Gang zum Notar möglich. Zum Schutz aller Beteiligten ergreifen Notare kontaktreduzierende Maßnahmen und achten auf die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregelungen.

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Die Rheinische Notarkammer weist darauf hin, dass die Notarinnen und Notare in Nordrhein-Westfalen – trotz der aktuellen Entwicklungen beim Coronavirus (COVID-19) und unbeschadet des Kontaktverbots im öffentlichen Raum – als systemrelevanter Teil der Rechtspflege grundsätzlich weiterhin geöffnet haben und für die erforderlichen Beurkundungen und Beglaubigungen zur Verfügung stehen.

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Die eigene Immobilie wird mit zunehmendem Alter oft zur Last. Kommt ein Verkauf nicht in Betracht, soll diese oftmals an die nächste Generation weitergegeben werden. Im Rahmen einer solchen Übertragung stellen sich einige persönliche, rechtliche und steuerliche Fragen.

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Dr. Karl Schindeldecker
Posthof 6
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Fax 02243 82090
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