Die Rheinische Notarkammer weist darauf hin, dass die Notarinnen und Notare in Nordrhein-Westfalen – trotz der aktuellen Entwicklungen beim Coronavirus (COVID-19) und unbeschadet des Kontaktverbots im öffentlichen Raum – als systemrelevanter Teil der Rechtspflege grundsätzlich weiterhin geöffnet haben und für die erforderlichen Beurkundungen und Beglaubigungen zur Verfügung stehen.
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