Erbfolge in der Patchworkfamilie: Alte Testamente widerrufen

Patchworkfamilien prägen das Familienbild des 21. Jahrhunderts längst mit. Doch viele Familien sind sich nicht bewusst, wie viel Streit sich beim Thema Erben entzünden kann. Das Erbrecht hat die klassische Familie im Blick, nicht aber den neuen Partner oder seine Stiefkinder, die genauso zur Familie zählen und auch am Erbe teilhaben sollen. Hier erfahren Sie, wie mit welchen Möglichkeiten die Erbfolge in der Patchworkfamilie bestimmt werden kann.

Zerwürfnisse ohne Testamente

Erbberechtigt sind nur verheiratete Eheleute, gleichgeschlechtliche Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie die leiblichen Kinder. Stirbt ein Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, haben nur die leiblichen Kindes des Verstorbenen, nicht aber der jeweilige Partner oder die Stiefkinder Anspruch auf das Erbe. Und sofern die frühere Ehe nicht geschieden war, erbt auch der Ehegatte. Sind Immobilien im Spiel, könnte sich ohne Testament folgendes Szenario abspielen: Besitzt die nichteheliche Lebensgemeinschaft ein Einfamilienhaus und sind beide Partner im Grundbuch eingetragen, erben im Todesfall die Kinder die Hälfte des Hauses.

Erbe an die neue Familie anpassen

Nach einer Scheidung wird häufig vergessen, die Testamente oder Erbverträge an die neue Lebenssituation anzupassen. Das kann fatale Auswirkungen haben, denn die Dokumente gelten unter Umständen auch nach einer Scheidung weiter. Damit die erbrechtlichen Bestimmungen aus erster Ehe mit denen der neuen Lebenssituation nicht in Konflikt geraten, sollten Betroffene die alten Dokumente unbedingt widerrufen und so die Erbfolge in der Patchworkfamlie selbst bestimmen.

Wer erfahren möchte, wie man den Lebenspartner im Todesfall absichern kann, sollte sich bei einem Notar beraten lassen.

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