Schwerwiegende Streitigkeiten oder das Gefühl von seinen Kindern im Alter vernachlässigt zu werden, lässt bei manchen Menschen den Wunsch aufkommen, einzelne Nachkommen vom Erbe auszuschließen. Was für den gesetzlichen Erbanteil möglich ist, lässt sich für den Pflichtanteil beim Erbe nur in Ausnahmesituationen durchsetzen. Sollte ein Erbe an seinem Pflichtteil nicht interessiert sein, kann ein notarieller Pflichtteilsverzichtvertrag weiterhelfen, um den verbleibenden Elternteil abzusichern.
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