Die Patchworkfamilie, bei der Paare Kinder aus vorangegangenen Beziehungen einbringen, ist längst in der gesellschaftlichen Normalität angekommen. Das deutsche Erbrecht ist jedoch nach wie vor an der ‚klassischen‘ Familie ausgerichtet. Das heißt, dass die Erbfolge vom Gesetzgeber auf eine Art geregelt ist, die sich der jeweilige Erblasser so gegebenenfalls nicht wünschen würde. Patchworkfamilien haben verschiedene Möglichkeiten, ihren Nachlass selbst zu bestimmen, müssen jedoch einiges beachten.
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